WAS MUSS, DAS MUSS
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von der No Pants Club GmbH für Brand Design, Film-/Videoproduktionen und konzeptionelle oder allgemein kreative Arbeiten.
Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und der No Pants Club GmbH. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.
1. Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. No Pants Club GmbH kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Design oder Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Design, Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, No Pants Club GmbH bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die No Pants Club GmbH und seine MitarbeiterInnen zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber der No Pants Club GmbH und seinen MitarbeiterInnen den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist die No Pants Club GmbH ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere vollumfänglich berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.
3. Kosten
a) Preisbindung und Änderungen:
Die von der No Pants Club GmbH im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet die No Pants Club GmbH den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist die No Pants Club GmbH berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
b) Zusätzliche Kosten:
Für die Erstellung der Design und der Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):
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Vervielfältigungen
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Etwaige Fremdsprachenversionen
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Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet.
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Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM)
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Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren)
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Lizenzkosten für z.B. Fotos und Schriften
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c) Korrekturschleifen:
Falls nicht anders vereinbart, sind pro im Angebot genanntem Posten zwei Korrekturschleifen inkludiert. Die No Pants Club GmbH behält es sich vor, zusätzliche Korrekturschleifen in Rechnung zu stellen.
d) Zusätzliche Vergütungen:
Alle nicht im Angebot aufgeführten zusätzlichen Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund von Änderungen des Auftragsumfangs erforderlich werden, werden gesondert berechnet. Diese zusätzlichen Vergütungen und etwaige Änderungen des Zeitablaufs sind vor Beginn der Ausführung schriftlich festzuhalten.
4. Lieferzeiten und Termine
Alle von der No Pants Club GmbH angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von der No Pants Club GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die No Pants Club GmbH bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet die No Pants Club GmbH auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens der No Pants Club GmbH unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Die No Pants Club GmbH teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.
5. Abnahme
Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, so sind diese im Protokoll niederzuschreiben. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei der No Pants Club GmbH bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.
a) Reisetage/Reisekosten:
Reisetage der No Pants Club GmbH werden ab 1,5h (einfacher Weg) als halbe Tagessätze pro reisende Person zusätzlich berechnet.
b) Arbeitszeit:
Ein Drehtag besteht aus 10 Arbeitsstunden inklusive An- und Abreise. Ein Arbeitstag der Designabteilung umfasst 8 Arbeitsstunden.
c) Überstunden:
Überstunden werden ab der 11. Arbeitsstunde bei der Filmcrew (bzw. der 9. Arbeitsstunde beim Designteam) pro Person pro Tag berechnet. Als Grundlage dienen die angebotenen Personalkosten. Es gilt der folgende Schlüssel:
11. (9.) Stunde: Stundensatz +25%
12. (10.) Stunde: Stundensatz +50%
13. (11.) Stunde: Stundensatz +100%
14. (12.) Stunde: Stundensatz +100%
...
d) Absage einer Produktion/Design-Auftrags:
Wird eine Produktion abgesagt gelten folgende Regelungen:
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Absage 48h und länger vor Drehtag: Auftragnehmer muss für schon angefallene Fixkosten aufkommen (z.B. Personal, Equipment, etc.)
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Absage 24h bis 48h vor Drehtag: Auftragnehmer muss 50 % der beauftragten Gesamztsumme bezahlen.
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Absage unter 24h Drehtag: Auftragnehmer muss 100 % der beauftragten Gesamtsumme bezahlen.
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Wird ein bereits angenommenes Design-Angebot im Nachgang storniert, werden bereits getätigte Leistungen in in Rechnung gestellt.
7. Lieferantenvereinbarungen
Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen innerhalb von 45 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Erteilt die No Pants Club GmbH Lieferanten einen Auftrag, so sind in dem betreffenden Auftragsvolumen und dem dafür vertraglich vereinbarten Preis stets alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Design, Beitrag oder Treatment des Lieferanten in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehen Umfang enthalten. Zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung auf die No Pants Club GmbH bedarf es somit keiner weiteren Honorar- und/oder Vergütungsvereinbarung.
8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die vom No Pants Club GmbH erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum der No Pants Club GmbH (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern, Designs oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von der No Pants Club GmbH über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt der No Pants Club GmbH insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von der No Pants Club GmbH gelieferte Filme, Designs, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die No Pants Club GmbH gestattet. Die vorweg genannte Regelung zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung gilt umgekehrt genauso für Lieferanten der No Pants Club GmbH, wenn im Rahmen der Leistungserbringung der Lieferanten Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte entstehen.
9. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, der No Pants Club GmbH auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von der No Pants Club GmbH richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.
10. Versicherung
Der Auftraggeber hat für alle an die No Pants Club GmbH übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die No Pants Club GmbH erfolgt nicht.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.
12. Sonstige Vereinbarungen
Die No Pants Club GmbH ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. Die No Pants Club GmbH hat das Recht, die fertige Produktion und Designs zu Demonstrationszwecken einzusetzen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand der No Pants Club GmbH ist München.
Bei Fragen zu unseren AGBs wenden Sie sich bitte an die orga@nopantsclub.de.